
Meine Dienstleistungen
Patenterteilung
Als Patentanwalt berate ich Sie auf dem Gebiet des Patentrechts und begleite Sie von der ersten Idee bis hin zur Verteidigung Ihrer Schutzrechte. Ich übernehme für Sie das Ausarbeiten der Patentanmeldung, reiche sie bei dem für Sie geeigneten Patentamt ein und unterstütze Sie während des Erteilungsverfahrens vor dem zuständigen Patentamt. Auch nach der Patenterteilung stehe ich Ihnen zur Seite. Ich berate und vertrete Sie bei der Verteidigung Ihres Patents gegen Einsprüche und Nichtigkeitsklagen sowie bei der Durchsetzung Ihrer aus einem Patent resultierenden Rechte im Verletzungsverfahren.
Patente von Wettbewerbern
Zu meinem Dienstleistungsspektrum gehört auch die Überwachung von Patenten und Patentanmeldungen Ihrer Wettbewerber, die Rechtsstandabfrage im In- und Ausland sowie das Erstellen von Gutachten zur Rechtsbeständigkeit von Patenten. Bei störenden Patenten von Wettbewerbern erstelle ich Verletzungsgutachten oder unterstütze Sie bei Einsprüchen oder Nichtigkeitsklagen gegen diese Patente.
Patentbewertung und Patentverwertung
Ich erstelle für Sie Gutachten zur Rechtsbeständigkeit von Ihren oder fremden Patenten und zur Durchsetzbarkeit dieser Patente. Beim Erstellen von Lizenverträgen unterstütze ich Sie ebenfalls.
Bei weiteren Fragen können Sie mich gerne kontaktieren. Meine Konaktdaten finden Sie in der Fußleiste dieser Seite sowie auf der Seite Kontakt. Antworten zu häufig gestellten Fragen zum Patentrecht finden Sie auch in der Patent FAQ.
Als Chemiker unterstütze ich Sie auf allen Gebieten der Chemie sowie auf den Gebieten der Medizin und Biotechnologie. Zudem übernehme ich auch Mandate auf dem Gebiet der Physik und der Ingenieurwissenschaften. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ich Sie auf Ihrem Gebiet unterstützen kann, kontaktieren Sie mich einfach und völlig unverbindlich.
Auf den nachfolgenden Gebieten war ich bereits tätig, wobei die Liste nicht abschließend ist und eine Einarbeitung in weitere Gebiete natürlich möglich ist:
• Organische Halbleiter
• Organische Feldeffekttransistoren (OFETs)
• Organische Leuchtdioden (OLEDs)
• Halbleitertechnik
• Organische Solarzellen
• Solarzellen
• Synthesechemie
• Sintermaterialien
• Legierungen
• Geschmacksstoffe
• Lacke
• Oberflächenbehandlung
• Dentalchemie
• Implantologie
• Medizintechnik
• Pharmaka
• Papierchemie
• Waschmittel
• Kosmetik
• Lebensmittelchemie
• Katalyse
• Katalysatormaterialien
• Festkörperkatalyse
• Emulgatoren
• Vliesstoffe
• Verfahrenstechnik
Für mich ist ein faires Preis-Leistungs-Verhältnis und eine hohe Preistransparenz sehr wichtig. Egal ob Einzelerfinder oder Patentabteilung eines großen Unternehmens – die Abschätzung und Reduzierung der Patentkosten sind ein zentrales Thema. Gerne berate ich Sie gebührenfrei und unverbindlich über die möglichen Kosten einer Patentanmeldung. Der Preis einer Patentanmeldung setzt sich grundsätzlich aus den Amtsgebühren und dem Patentanwaltshonorar zusammen.
Amtsgebühren
Die Amtsgebühren lassen sich bereits im Vorfeld recht genau abschätzen. Für eine deutsche Patentanmeldung (DPMA) und eine europäische Patentanmeldung (EPA) sind die Gebühren nachfolgend zusammengefasst, wobei davon ausgegangen wird, dass die Anmeldung 30 Seiten umfasst, 10 Patentansprüche enthält und online eingereicht wird (Stand März 2015).
DPMA | EPA | |
---|---|---|
Summe | 490€ | 4.520€ |
Anmeldegebühr | 40€ | 120€ |
Recherchengebühr | 300€ | 1.285€ |
Benennungsgebühr | - | 580€ |
Prüfungsgebühr | 150€ | 1.620€ |
Erteilungsgebühr | - | 915€ |
Hinzu kommen noch Jahresgebühren, die ab dem dritten Patentjahr jährlich fällig werden. Die Jahresgebühren sind gestaffelt und erhöhen sich mit der Laufzeit des Patents bzw. der Patentanmeldung. Für eine deutsche Patentanmeldung bzw. für ein deutsches Patent beträgt die Jahresgebühr für das 3. Patentjahr 70 € (erste Jahresgebühr) und für das 20. Patentjahr 1.940 € (letzte Jahresgebühr).
Patentanwaltshonorar
Das Patentanwaltshonorar ist von verschiedenen Faktoren abhängig und lässt sich nur bedingt für das gesamte Patenterteilungsverfahren voraussagen.
Die Kosten für die Ausarbeitung der Patentanmeldung sind abhängig von der Komplexität und dem Umfang der Erfindung und von den zur Verfügung gestellten Unterlagen. Handelt es sich bei der Erfindung beispielsweise um eine Fortentwicklung einer bereits angemeldeten Erfindung und kann dadurch auf bereits vorliegende Unterlagen zurückgegriffen werden, ist die Ausarbeitung der neuen Unterlagen einfacher.
Typischerweise liegen die Kosten für die Ausarbeitung und Einreichung einer Anmeldung zwischen 2.500 € und 6.000 €. Sofern Sie hierzu Fragen haben, können Sie mich gerne kontaktieren. Jedoch ist eine genaue Abschätzung der Kosten für die Ausarbeitung einer Anmeldung erst nach einer entsprechenden Einarbeitung möglich. Eine grobe Einschätzung lässt sich jedoch in einem Gespräch treffen. Um Ihnen eine gewisse Planungssicherheit zu ermöglichen, können wir auch einen Pauschalbetrag vereinbaren.
Neben der Ausarbeitung der Patentanmeldung entstehen auch im Recherche- und Prüfungsverfahren Kosten. Diese lassen sich im Vorfeld sehr schwer abschätzen, da im Vorfeld nicht bekannt ist, welche entgegenstehenden Dokumente der Patentprüfer findet und welche Beanstandung er erhebt. Abhängig von der Anzahl der Prüfungbescheide können im Recherche- und Prüfungsverfahren weitere Kosten entstehen, die in der Regel zwischen 1.000 € und 5.000 € liegen. Auch hier lassen sich im Vorfeld entsprechende Pauschalen vereinbaren.